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Martin Kellmann

Martin Kellmann, Jahrgang 1964, ist seit 1993 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seinen Fachanwaltstitel für Familienrecht führt er seit 1997.
 
Im Familienrecht ist er auf Scheidungs- und Unterhaltsrecht spezialisiert, und zwar sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich. In nahezu gleichem Umfang bearbeitet er Kindschafts-
sachen bzw. Sorgerechts- und Umgangsverfahren.

Martin Kellmann ist Mitglied des Fachausschusses für Familienrecht der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern. Außerdem engagiert er sich im Arbeitskreis Trennung/Scheidung in Bergen auf Rügen.

Martin Kellmann betreut Sie außerdem in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, wie z. B. Testamentgestaltung, Pflichtteilsrecht und Erbauseinandersetzungen.  

Auch im Bereich des Mietrechts verfügt Martin Kellmann über langjährige Erfahrungen. Hier berät und vertritt er sowohl Mieter als auch Vermieter und ist Aufsichtsratsmitglied einer Wohnungsgesellschaft.

Martin Kellmann

Rechtsanwalt Martin Kellmann
Fachanwalt für Familienrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Ehe- und Familienrecht
  • Erbrecht
  • Miet- und WEG-Recht
  • privates Baurecht