Kontakt

Susanne Engelhardt

Susanne Engelhardt, Jahrgang 1962, arbeitet seit 1994 als Rechtsanwältin. Ihren Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht führt sie seit 2003.

Als erfahrene Arbeitsrechtlerin berät und vertritt sie außergerichtlich und gerichtlich Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie Betriebsräte. Im Vordergrund stehen dabei Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Aber auch ohne Vorliegen einer Kündigung besteht häufig Beratungs- und Vertretungsbedarf, insbesondere bei Fragen der Vertragsgestaltung, Befristungen, Abmahnungen etc..

Insbesondere ist Susanne Engelhardt mit den Schnittstellen des Arbeitsrechts zum Sozialrecht bestens vertraut. Sie beträt und vertritt Sie in Fragen der gesetzlichen Unfallversicherung, Erwerbsminderung, Schwerbehinderung und von Leistungen der Agentur für Arbeit.

Susanne Engelhardt qualifiziert sich derzeit zur Fachanwältin für Sozialrecht. Den entsprechenden Fachanwaltslehrgang hat sie bereits erfolgreich absolviert.

Geschätzt wird auch ihre Dozententätigkeit bei Arbeitgebern und Betriebsräten.

Susanne Engelhardt

Rechtsanwältin Susanne Engelhardt
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Tätigkeitsschwerpunkte

Arbeitsrecht:

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Kündigung
  • Befristung
  • Vertragsgestaltung

Sozialrecht:

  • gesetzliche Unfallversicherung
  • Erwerbsminderung
  • Schwerbehinderung
  • Leistungen der Agentur für Arbeit

Vertragsrecht

Gesellschaftsrecht